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Der Herrschaft Burgrain Grenzen und Marken gegen das Landgericht Erding, gezeichnet Anno 1528

 

BayHStA Plansammlung 9430 a

BayHStA Plansammlung 9430 b

Es handelt sich hier um zwei Pläne zur Grenzfeststellung der Herrschaft Burgrain gegen das Landgericht Erding.

Die Beschreibung der Grenze (siehe unten „Beschriftung der Pläne“) ist in beiden Planskizzen fast gleich.

Diese zeigen neben den sehr detailgetreuen Darstellungen von Schloss Burgrain (siehe  auch Abschnitt Historische Ansichten von Schloss Burgrain) schematisch Waldflächen, Bachläufe, Hecken und Wege sowie Ortschaften, Weiler und auch Einzelgebäude im Herrschaftsgebiet.

 

Beschriftung der Pläne (zum Teil sehr schwer zu lesen):

 

„Der Herrschafft Burgkrain Carincze (Grenze) und Marckh gegen dem Landgericht Erding, verczaichnet  Ann. MDXXVIII

Erstlich geend die Marckh Auf dem Taubnpach nach dem hollez (Holz?) Mittpacher Awen herumb für gkrewdt (Kreith) und Pirkach (Birkach) die Aw (Au?) hinab für Gkhagning (Kaging, Niederkaging) und Hohnlinda (Hohenlinden). Von danen hinab für Klamacker (Kronacker) den Grabn durch das hollez bis in die  Jopp(e)nwys. Von danen herab bis für Neuharting durch die Wysn (Wiese?) daselbst. dem grad nach bis in Stamfurt. Vom Stamfurt das Ka(llt?)npachhollez umb und umb(?) herab aufs Lotermos in den Kalltnpachpronen (brunnen?). Von danen nach dem Kalltnpachhollez für Mitterpuech herab bis an das Reykchlindach. Vom Reysa(?)lindach das hollez herab für den undern Puechrain bis auf die Hochstraß. Die Hochstraß hinab bis czwische (zwischen?)  Fuer(graß?) und Außergraß (Graß, Graß a. Holz?). Daselbst von der Hochstraß ein zuem Falltor czwische (zwischen) beyder (beider) graß. Vom selben Falltor nach der Eg?s(ch?) den Grund hinab bis ins Falltor zwischen beyder Manpach (Mehnbach?). Vom Falltor die Hecke hinüber gen Wemhäckl (Weinhackl?). Von Wemhäckl über das Hochfeld hinauf bis an Kopfsperger hollez (Kopfsburger Holz?).

 

Die Grenzbeschreibung beginnt am südlichen  Ende der Herrschaft Burgrain. Hier stoßen die Grenzen der Grafschaft Haag (Osten), des Landgerichts Erding (Westen) und der Herrschaft Burgrain (Norden) zusammen. Dieser Punkt an dem heute die Landkreise Mühldorf, Ebersberg und Erding, sozusagen die Rechtsnachfolger obiger Gebiete, zusammenstoßen, kann recht gut mit der Stelle beschrieben werden, an der die Bundesstraße 12 von Hohenlinden kommend in den Großhaager Forst führt (siehe auch Karte im Hist. Atlas Bayern, Stahleder).

Nur der von hier nach Nordwesten führende Grenzverlauf - zum Landgericht Erding hin also - wird in obigem Dokument beschrieben.

 

Es soll hier versucht werden, obige Grenzbeschreibung mit der Karte im Historischen Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 33 1974, von Helmuth Stahleder zu vergleichen.

 

Im ersten Abschnitt (lila Rechtecke im TOP50-Overlay) zeichnet Stahleder den Grenzverlauf in Übereinstimmung mit der Grenze zwischen den Landkreisen Ebersberg und Erding was durchaus naheliegend scheint.

In der Topographischen Karte 1:50000 bzw. dem Programm TOP50 des Bayerischen Landesvermessungsamtes kann man folgende markante Bezeichnungen aus obigem Dokument identifizieren: Taubenbr (Taubenbrunnen?) Kreith, Birkach, Au, Niederkaging, Hohenlinden, Mittbacher Au und Kronacker. Die Beschreibung zeigt zumindest keinen Widerspruch zum gezeichneten Grenzverlauf entsprechend der Landkreisgrenzen die bei Kronacker allerdings verlassen wird.

 

Ein zweiter Abschnitt bei Stahleder benutzt die Gemeindegrenze zwischen der Gmde. Forstern und dem Markt Isen (blaue Dreiecke im TOP50-Overlay) sowie die Gemeindegrenzen Buch a.B.- Isen (türkise Dreiecke im TOP50-Overlay). Markante Beschreibungen aus dem untersuchten Dokument lassen sich aber wesentlich schwerer identifizieren da kaum Siedlungen (Neuharting) beschrieben werden, statt dessen werden markante Geländepunkte beschrieben die aber in obigen Karten nicht zu finden sind (evtl. in Katasterplänen!): …den Graben durch das Holz bis in die Joppenwiese…, evtl. tiefer Geländeeinschnitt an der Straße nördlich von Pemmering nach Neuharting?, siehe auch Planskizze 1528).

Stamfurt ist unbekannt, könnte aber eine Straßenbezeichnung für die Straße Loipfing – Mitterbuch sein (auch dies legt die Planskizze von 1528 nahe).

…Lotermos in den Kalltnpachpronen… (brunnen?) könnte der Quellbereich des Kaltenbachs sein.

 

Dritter Abschnitt:

Etwa beim sog. Müllerbründl verlässt die Stahleder’sche Kartierung die Gemeindegrenze Isen-Buch und führt über Bucher Gemeindegebiet (blaue Kreise im TOP50-Overlay).

…Von danen nach dem Kalltnpachhollez für Mitterpuech herab bis an das Reykchlindach. Vom Reysa(?)lindach das hollez herab für den undern Puechrain bis auf die Hochstraß

Das Gebiet um Kaltenbach (alter Damm; künstlicher See) wird in mehreren Dokumenten als zur Herrrschaft Burgrain gehörig beschrieben. Dass weder der Damm noch der See in der Planbeschreibung aufgeführt ist überrascht ein wenig.

Mit der …Hochstraß…  könnte die Straße von Isen nach Buch a.B. oder vielleicht die von Kaltenbach nach Oberndorf/Innerbittlbach gemeint sein?

 

Vierter Abschnitt

Etwa 800m nordöstlich von Oberndorf trifft der Verlauf auf die Gemeindegrenzen Lengdorf  – Buch a.B. (blaue Dreiecke im TOP50-Overlay) und folgt dieser (später Gmde-grenze Walpertskirchen – Lengdorf).

Die Hochstraß hinab bis czwische (zwischen?)  Fuer(graß?) und Außergraß (Graß, Graß a. Holz?). Daselbst von der Hochstraß ein zuem Falltor czwische (zwischen) beyder (beider) graß. Vom selben Falltor nach der Eg?s(ch?) den Grund hinab bis ins Falltor zwischen beyder Manpach (Mehnbach?). Vom Falltor die Hecke hinüber gen Wemhäckl (Weinhackl?). Von Wemhäckl über das Hochfeld hinauf bis an Kopfsperger hollez (Kopfsburger Holz?).

 

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